Neubau des Feuerwehrhauses sowie Arbeitsschutz im alten Feuerwehrhaus
Die Stadt Lengerich hat im Rahmen der Daseinsvorsorge als gemeindliche Einrichtung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung, sowie den Katastrophenschutz zu unterhalten. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, wobei sich die Stadt Lengerich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Lengerich bedient, die gemäß § 10 BHKG durch hauptamtliche Feuerwehrleute unterstützt wird.