04.06.2020

«Nutzungsmöglichkeiten von Spielplätzen verbessern, Emmssionen vermindern

 

 



Antrag der SPD- Fraktion auf Vorlage eines Konzeptes für die Nutzungszeiten von Schulhöfen, Spielplätzen und Sportstätten, sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Lärmreduktion

 

 

Die SPD – Fraktion beantragt, wie folgt zu beschließen:

 

1.

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beteiligung der Schulleitung der Grundschule Intrup, des Jugendbeirates, des Jugendzentrums  und der unmittelbar betroffenen Anwohner ein Konzept für bauliche Maßnahmen zur Geräuschreduktion auf dem Schulhof der Grundschule Intrup und zur Gestaltung der Öffnungszeiten für den Schulhof der Grundschule Intrup zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

2.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass in der Ratssitzung vom 09.07.2019 zugesagte Gesamtkonzept für die Gestaltung der Nutzungszeiten sämtlicher Spielplätze, Sportstätten und Schulhöfe bis spätestens zum 09.07.2020 vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

 

Mit Datum vom 29.05.2019 beantragte der Jugendbeirat der Stadt Lengerich eine Ausweitung der Nutzungszeiten für den Schulhof der Grundschule Intrup.

 

In diesem Zusammenhang wurde von Anwohnern darauf hingewiesen, dass von dem Schulhof Lärmbelästigungen ausgingen, die durch einfache Baumaßnahmen beseitigt werden können.

 

 

Da auch auf dem Gelände neben der ehemaligen Hauptschule Nutzungskonflikte zwischen Sportstättennutzern und Anwohnern bestanden, wollte die Verwaltung ein umfassendes Nutzungskonzept für alle Schulhöfe, Spielplätze und Sportstätten erarbeiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche bauliche Maßnahmen zur Lärmreduktion (Fangschutzzaun aus Nylon, statt Maschendrahtzaun, Einzäunung der Schulhöfe, Spielplätze etc.) durchgeführt werden können.

Insoweit wird auf das Protokoll der Ratssitzung vom 09.07.2019 hingewiesen.

 

Dieses Konzept sollte einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen dem Interesse von Kindern und Jugendlichen an der möglichst umfassenden Nutzung von Spielplätzen und Sportstätten, sowie dem Interesse der Anlieger an möglichst geringen Lärmemissionen herbeiführen. 

 

Leider liegt das Konzept bislang nicht vor, sodass die SPD es für notwendig hält, dass der Prozess fortgeführt wird.

Im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzeptes sollten alle Betroffenen zu Beteiligten gemacht werden, da nur so ein sachgerechter Interessenausgleich herzustellen ist. Bei dem Prozess sollte darüber hinaus auch die in § 22 Abs.1 a BImSchG niedergelegte gesetzgeberische Grundentscheidung, dass Kinderlärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung einzustufen ist, ausreichend berücksichtigt werden.

 

 

 

Andreas Kuhn

für die SPD-Fraktion

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