26.03.2019

«Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

  

 

Resolution des Rates der Stadt Lengerich zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NW)

 

Die SPD beantragt, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Lengerich fordert die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalens auf,

·         die Beitragspflicht der Straßenanlieger gem. § 8 KAG NW für Straßenbaumaßnahmen vollständig abzuschaffen,

 

·         den Straßenausbau der Städte und Gemeinden künftig ausschließlich durch Steuern zu finanzieren und den Kommunen entsprechende Landesmittel für den Wegfall der Ausbaubeiträge der Anlieger bereitzustellen.

·          

 

Der Rat fordert den Bürgermeister außerdem auf, diese Resolution an die Landesregierung und den Landtag weiterzuleiten.

 

Begründung:

 

Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes sollen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung des Straßenausbaus Beiträge von den Anliegern erheben.

Diese Erhebungspraxis führt in den Kommunen immer häufiger zu Konflikten. In Lengerich haben gerade die Ausbauplanungen in den Straßen „Im Hook“ und in der „Rahestraße“ zu Diskussionen und Unmut geführt.

Die Beitragserhebung stellt auf den besonderen Vorteil für die Anlieger aufgrund deren räumlicher Nähe zur Baumaßnahme ab. Die Kostenbeteiligung wird mit dem höheren Gebrauchswert der Grundstücke begründet. Umgekehrt unterstellt diese Erhebungspraxis, dass die Bewohner benachbarter Straßen durch die Baumaßnahme keinen besonderen Vorteil erlangen, demnach also auch nicht beitragspflichtig sind. Tatsächlich nutzen jedoch auch sie die Fahrbahnen, Parkplätze, Fuß- und Radwege oder Ampelanlagen der ausgebauten Straße bei der Durchfahrt zu ihren Häusern, zum Einkaufen oder als Schulweg. Die anteilige Finanzierung der Baumaßnahme durch die Anlieger wird deshalb von den Beitragspflichtigen als willkürlich und ungerecht empfunden.

Die Straßenausbaubeiträge der Anlieger können erheblich sein. Junge Familien, Geringverdiener, Ältere oder Gewerbetreibende können sich die Aufbringung der Beiträge oftmals nicht leisten. Für sie ist die Beitragserhebungspraxis der Gemeinden und Kommunen in Nordrhein-Westfalen teilweise sogar existenzgefährdend, zumal manchmal selbst eine Kreditfinanzierung nicht mehr möglich ist.

Die Straßen der Gemeinden und Kommunen sind öffentliche Einrichtungen. Deren Verbesserung und Ausbau sind Teil der Daseinsvorsorge des Staates. Straßenausbaumaßnahmen der Gemeinden und Kommunen sollten deshalb ebenso aus Steuermitteln finanziert werden, wie dies bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen geschieht.

Eine Finanzierung des Straßenausbaus aus Steuermitteln würde Konflikte in Städten und Gemeinden verhindern, die Lasten des Straßenausbaus gerecht verteilen und soziale Härten vermeiden.

Durch eine Steuerfinanzierung würde sich auch die Planbarkeit der Straßenausbaumaßnahmen verbessern, den Verwaltungsaufwand sinken und mehr Rechtssicherheit für Bürger und Städte und Gemeinden geschaffen.

 

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hamburg und die Stadt Berlin etwa lassen die Steuerfinanzierung des Straßenausbaus zu. Andere Bundesländer planen entsprechende Regelungen.

Auch der Bund der Steuerzahler unterstützt dieses Anliegen.

 

Insgesamt ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes sinnvoll und erforderlich.

 

 

Andreas Kuhn

für die SPD Fraktion

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