Resolution des Rates der Stadt Lengerich zur Anpassung der Vorschriften für das Anmeldeverfahren zur Gesamtschule bzw. zur Neuorganisation der Schullandschaft

Die SPD beantragt, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Lengerich fordert die Landesregierung, den Landtag Nordrhein-Westfalens, sowie die Bezirksregierung Münster auf, 

 

alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um jedem Kind aus den Städten Lengerich und Tecklenburg dauerhaft eine Beschulung an der Gesamtschule Lengerich/ Tecklenburg zu ermöglichen.

Der Rat fordert den Bürgermeister außerdem auf, diese Resolution an die Landesregierung, den Landtag und die Bezirksregierung Münster weiterzuleiten.

 

Begründung:

 

Die Städte Lengerich und Tecklenburg betreiben gemeinsam eine Gesamtschule in Form eines Zweckverbandes, um den Kindern aus den Städten Lengerich und Tecklenburg ein wohnortnahes Bildungsangebot machen zu können. Die Schule wird auch von Kindern aus umliegenden Gemeinden wie Ladbergen, Lienen und Westerkappeln besucht.

Die Schule wurde von der Bezirksregierung auf sechs Züge begrenzt, da die umliegenden Gesamtschulstandorte, insbesondere Saerbeck, geschützt werden sollten.

In den ersten zwei Jahren seit dem Start der Gesamtschule entstand das Problem, dass mehr Schüler an der Schule angemeldet wurden als in sechs Klassen untergebracht werden konnten.

Daher hat die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulzweckverband bei der Bezirksregierung jeweils einen Antrag auf Genehmigung einer Mehrklasse beantragt, zumal jeweils ausreichend Schüler für die Bildung einer 7. Schulklasse vorhanden waren.

Diese Vorgehensweise wurde von allen Parteien mitgetragen, da man allen Kindern aus Lengerich ermöglichen wollte, auch in Lengerich beschult zu werden. Gleiches gilt für den Schulstandort Tecklenburg.

Nach der geltenden Rechtslage insbesondere der VVz APO -S1 hätten die Plätze ansonsten im Losverfahren verteilt werden müssen, wobei es hätte passieren können, dass Kinder aus Lengerich keinen Platz bekommen hätten und auswärtige Kinder diesen Platz besetzt hätten. Die Kinder aus Lengerich und Tecklenburg hätten dann in Ibbenbüren, Westerkappeln oder in Greven beschult werden müssen, was mit erheblichen Fahrtwegen verbunden gewesen wäre.

 

Der vorübergehenden Bildung von Mehrklassen hat die Bezirksregierung auch zweimal zugestimmt. Im aktuellen Schuljahr war die Bildung einer Mehrklasse nicht notwendig, weil alle angemeldeten Schüler in den vorhandenen sechs Klassen untergebracht werden konnten.

 

Die Stadt Lengerich befürchtet gleichwohl, dass es erneut dazu kommen könnte, dass mehr Schüler an der Schule angemeldet werden als in den genehmigten sechs Klassen untergebracht werden können.

Ob die Bezirksregierung in diesem Fall erneut eine Ausnahmegenehmigung erteilt, ist keineswegs sicher.

Damit die Stadt ausreichend Planungssicherheit hat und tatsächlich jedes Kind aus Lengerich auch in Lengerich beschult werden kann, ist es notwendig, entweder die gesetzlichen Regelungen zur Vergabe der Plätze so anzupassen, dass alle Kinder aus einer Gemeinde auch innerhalb der Gemeinde beschult werden dürfen, oder dem Zweckverband zu erlauben, die Zügigkeit der Schule dauerhaft zu erweitern. Die Erweiterung der Zügigkeit muss zumindest dann möglich sein, wenn andere Gesamtschulstandorte Schüler abweisen.

Die Stadt Lengerich ist sich dabei bewusst, dass nach der Rechtsprechung des OVG Münster - Urteil vom 23.01.2019 - 19 A 2303/17-  bei der Gestaltung der Auswahlkriterien für die Aufnahme der Schüler die Gemeindezugehörigkeit des Kindes kein Anknüpfungskriterium sein kann.

Gleichwohl müssen verbindliche Regelungen dafür geschaffen werden, dass alle Kinder aus Lengerich und Tecklenburg auch in der Gesamtschule Lengerich/ Tecklenburg wohnortnah beschult werden können.  

 

 

 

Andreas Kuhn

für die SPD Fraktion

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