23.11.2020

«Entwicklung eines Handlungskonzepts für Online-Unterrichtsangebote

Der Rat der Stadt Lengerich möge beschließen:


Der Rat der Stadt Lengerich beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit den

Schulleitungen ein gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem die

Voraussetzungen für eine sachgerechte Beschulung aller Schüler im Rahmen von

online- Unterrichtsangeboten geschaffen werden.


Begründung:


Aufgrund der Corona- Pandemie wurde es in der Vergangenheit notwendig, Schülerinnen

und Schüler im Rahmen von Online- Unterrichtsangeboten zu unterrichten. Es ist nicht

auszuschließen, dass diese Maßnahme auch zukünftig noch einmal notwendig wird, zumal bereits jetzt wieder positiv getestete Schüler auf diese Weise unterrichtet werden müssen.


Die Verwaltung und die Schulleitungen haben insoweit bereits festgestellt, dass nicht bei

allen Schülerinnen und Schülern und auch bei den Schulen selbst nicht alle technischen und personellen Voraussetzungen dafür vorhanden sind, um dieses Unterrichtsangebot

sachgerecht verwirklichen zu können.


Nach Mitteilung der Verwaltung wurde bereits entsprechende Fördermittel gemäß der

Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur

Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) beantragt.


Es wird jedoch noch ein gemeinsames Konzept benötigt, mit dem sichergestellt wird, dass die beantragten Mittel auch zweckentsprechend und zielgerichtet eingesetzt werden.


Denn die Stadt ist als Schulträger nur für die Ausstattung der Schulen mit Sachmitteln

zuständig, während die personelle Ausstattung der Schulen und Fortbildung der Lehrer dem Land obliegt.


Bei der Verteilung der Sachmittel sollte der Schwerpunkt der Maßnahmen darauf liegen,

allen Schülern, die bisher nicht über eine entsprechende technische Ausstattung verfügen, die Teilnahme an Online- Lernangeboten überhaupt zu ermöglichen. Die beinhaltet auch den Zugang zum Internet. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, ob die Übernahme der Kosten für Drucker, Toner und Papier für alle Schülerinnen, die keine Drucker besitzen, möglich ist, oder ob von der Stadt zumindest Möglichkeiten geschaffen werden können, die notwendigen Druckaufträge mit Druckern der Stadt oder der Schulen an zentralen Orten abzuwickeln.


Die ressourcenschonende Mittelverwendung muss beinhalten, dass die Geräte auch

gewartet werden und alle Geräte untereinander kompatibel sind.

Daneben muss auch gewährleistet sein, dass auch die Lehrer über die notwendigen

technischen Ressourcen verfügen können, um ein Online- Lernangebot erstellen zu können.


Weiter wird zu beachten sein, dass die Stadt den Schulen nur die technischen Werkzeuge

zur Verfügung stellen kann, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können.


Die Schulen selbst müssen aber in eigener Verantwortung sicherstellen, dass die Lehrer und Schüler auch im Umgang mit diesen Werkzeugen geschult werden.


Das gemeinsame Handlungskonzept muss also gewährleisten, dass zum einen

bedarfsgerechte Online- Unterrichtangebote für alle Schüler geschaffen werden und zum

anderen soziale Ungleichgewichte beim Zugang und der Nutzung von Bildungsangeboten nicht zu eingeschränkten Bildungschancen führen.


Andreas Kuhn

für die SPD- Fraktion

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