30.04.2021

«Haushaltsrede vom 23.03.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Sehr geehrte Ratsmitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,


zunächst einmal möchte ich den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die mit der Aufstellung des Haushaltsentwurfes befasst waren, im Namen der SPD unseren herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen.


Dieser Haushaltsentwurf musste in einer besonderen Situation aufgestellt werden, bei der für niemanden vorhersehbar ist, wie sich die wirtschaftliche Lage insgesamt und die

Kommunalfinanzen im Besonderen entwickeln werden.


Niemand wird behaupten, dass die Bewältigung der kommenden Aufgaben leicht werden wird, zumal aufgrund der Corona Pandemie gerade die Entwicklung der Einnahmeseite kaum mehr vorhersehbar ist.


Dabei zeichnet der Ergebnisplan mit einem negativen Jahresergebnis von nur 2.836.100 € ein deutlich ungenaueres Bild von der tatsächlichen Lage als der Finanzplan, der eine

Veränderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von -5.337.870 € ausweist.

Und auch dieses Defizit wäre noch höher ausgefallen, wenn der Endbestand in der Kasse zum 31.12.2020 nicht deutlich über dem Plan für 2020 gelegen hätte.


Die Landesregierung hat den Kommunen im Rahmen der Haushaltsaufstellung die

Möglichkeit gegeben, die pandemiebedingten Mindererträge bzw. Mehraufwendungen

haushaltsrechtlich zu isolieren.


Das bedeutet, dass die pandemiebedingten Haushaltsverschlechterungen in Höhe von 6

Millionen Euro im Wege einer Bilanzierungshilfe mittels eines außerordentlichen Ertrags in einem gesonderten Bilanzposten zu aktivieren sind.


Wir tun also so, als hätten wir das Geld, dass uns aufgrund der Pandemie entgangen ist,

tatsächlich eingenommen. Und ab 2025 schreiben wird diesen nicht vorhandenen Ertrag mit mindesten 120.000 €/ Jahr ab.


Was für eine Luftnummer! Anstatt den Kommunen die zum Ausgleich des entstandenen

Schadens benötigten Finanzmittel tatsächlich durch entsprechende staatliche Zuschüsse zu gewähren, die der heimischen Wirtschaft wieder zugutekämen, rechnet man sich die Welt mit Bilanztricks schön und tut so, als ob die Kommunen das Geld tatsächlich in ihrem Vermögen hätten.


Durch diesen Kunstgriff hat die Kommune leider keinen Cent mehr zur Verfügung als ohne ihn. Sie ist lediglich in der Lage, die Corona-bedingten Einnahmeausfälle und Mehraufwendungen in Höhe von rund 6 Millionen € bilanziell darzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuschreiben.


Diese Mindereinnahmen muss die Kommune trotzdem erst einmal wegstecken, genauso wie etwaige Steuernachzahlungen und Mindereinahmen bei den Stadtwerken und der Bäder- und Wasser- Gesellschaft.


Für diese Betriebe gewerblicher Art müssen aufgrund der Nichtanerkennung des steuerlichen Querverbundes Gewerbesteuern und Kapitalertragssteuern in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro nachgezahlt werden, und dies nur weil das Finanzamt seine Rechtsauffassung zu einem Tatbestand ändert, den es selbst jahrelang anerkannt hat.

Alles in allem ist der vorgelegte Haushaltsentwurf trotz der unerfreulichen Gesamtumstände eine vernünftige Arbeitsgrundlage für die im Jahr 2021 zu erledigenden Aufgaben. Das wollen wir ausdrücklich feststellen, da handwerklich solide Arbeit allzu oft zu wenig gewürdigt wird.


Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass die Bildungsoffensive weiter vorangebracht wird und zusätzliche Mittel für die bauliche Erweiterung der Grundschulen in Höhe von fast 3,5 Millionen Euro veranschlagt wurden.


Auch das der Kostenrahmen für die Gesamtschule voraussichtlich eingehalten werden kann, freut uns sehr. Insoweit war es richtig, dass wir als SPD darauf gedrängt haben, dass vor der Detailplanung der Maßnahme ein Gesamtbudget festgelegt wurde.


Wir finden es auch gut, dass die Verwaltung für den offenen Ganztag mehr Personal

einstellen möchte, zumal wir der Auffassung sind, dass der Rechtsanspruch auf einen Platz im offenen Ganztag schnellstmöglich verwirklicht werden sollte.


Dazu liegt dem Rat bereits ein entsprechender Antrag der SPD vor.

Kritisch beurteilen wird indessen, dass die Verwaltung aus Kostengründen offenbar versucht, nachträglich die Sollstundenzahlen der Mitarbeiter in den Schul– und Ferienzeiten zu verändern, was letztlich einer Lohnkürzung für die Beschäftigen gleichkommt.


Wir sind der Auffassung, dass Verträge einzuhalten sind und die Arbeitszeiten von

Mitarbeitern daher nicht nachträglich an die veränderten Bedürfnisse des Arbeitsgebers

angepasst werden sollten. Solche Sparmaßnahmen lehnen wir als SPD ausdrücklich ab.

Aber es gilt noch weitere Punkte im Haushalt, die wir als SPD kritisch beurteilen.

Zum einen ist das die Perspektivplanung bis zum Jahr 2024.


Dass die Verwaltung plant, für sämtliche Jahre zumindest im Ergebnisplan mit einem

negativen Ergebnis zwischen 2,8 und 1,5 Millionen € abzuschließen, ist nicht hinnehmbar.

Dabei ist festzustellen, dass diese negative Ergebniserwartung dem Umstand geschuldet ist, dass die Verwaltung mit einer Erholung bei den Steuereinnahmen erst für 2024 rechnet und deutliche Ausgabensteigerungen bei der Jugendamtsumlage und bei den Personalkosten zu erwarten sind.


Unseres Erachtens muss es daher bei den konsumtiven Ausgaben dringend eine Produktkritik durchgeführt werden, die zu deutlichen Einsparungen führt.

Alternativ dazu müsste zumindest mittelfristig über eine Erhöhung der Einnahmen

nachgedacht werden.


Eine bewusst defizitäre Haushaltsplanung darf jedenfalls kein Dauerzustand werden.

Aber auch bei investiven Ausgaben muss gut überlegt werden, welche Dinge Priorität haben und wie diese Investitionen finanziert werden sollen.

Die SPD hat sich 2020 für die Sanierung der Laufbahn im Stadion einsetzt und es durch den Hinweis auf ein entsprechendes Förderprogramm, ermöglicht, dass diese Baumaßnahme mit einem Volumen von 460.000 € zu 100 % gegenfinanziert werden konnte.


Im Zusammenhang mit diesem Antrag wurde deutlich, dass der Verwaltung offenkundig

personelle Ressourcen und know- how fehlen, um alle Fördermöglichkeiten zu prüfen und entsprechende Mittel beantragen zu können.

Vernünftiger Weise hat die Stadt jetzt eine volle Stelle geschaffen, bei der sich ein Mitarbeiter vornehmlich damit beschäftigen soll, Fördermöglichkeiten zu prüfen und entsprechende Förderanträge zu stellen.


Dass die Verwaltung glaubt, den Stadionvorplatz für rund 685.000€ herrichten zu müssen, obwohl diese Baumaßnahme für die Daseinsvorsorge keine grundlegende Bedeutung hat, ist angesichts einer fehlenden Förderung bei der jetzigen Haushaltslage unverständlich, da die Investition mit einem erheblichen Liquiditätsverlust verbunden wäre.


Natürlich wollen auch wir eine Instandsetzung des Stadionvorplatzes. Allerdings nur mit einer soliden Gegenfinanzierung oder einer angemessen Kostenbeteiligung der Nutzer,

insbesondere der hier ansässigen Unternehmen.


Vernünftiger Weise hat sich die Verwaltung aber auf Intervention der Politik selbst

entschlossen, diese Maßnahme mit einem Sperrvermerk zu versehen, wobei die Freigabe der Mittel davon abhängig gemacht werden sollte, dass eine höhere Drittbeteiligung erfolgt und entsprechende Fördermittel generiert werden können. Hier gibt es sicher noch

Diskussionsbedarf in Hinblick auf die Höhe der Drittbeteiligung und der einzuwerbenden

Fördermittel, so dass wir unseren Antrag nur als ersten Vorschlag für eine Lösung des

Problems verstanden wissen wollen.


Außerdem wollen wir eine vernünftige Priorisierung von Baumaßnahmen, wobei wir die

Schaffung von neuen Räumlichkeiten für das Jugendzentrum, die Musikschule und die

Volkshochschule für deutlich dringlicher halten als die Sanierung des Stadionvorplatzes.

Dafür sind bisher keine Haushaltsmittel eingestellt worden., was die Verwaltung damit

begründet, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen worden sei.

Wenngleich die Maßnahme sicher nicht im Jahr 2021 durchgeführt wird, dürften bis

spätestens 2022 entsprechende Mittel bereit zu stellen sein.


Wir halten es auch für wichtig, dass die Verwaltung vor dem Abriss der Bodelschwingh-

Realschule für das Projekt „Extra- Klasse“ für schuldistanzierte Schüler und

Schulverweigerer neue Räumlichkeiten bereitstellt, damit den schulmüden Kindern und

Schulverweigerern weiterhin eine Bildungsperspektive eröffnet werden kann.


Dafür ist nach unserer Ansicht die Stadt zwar originär gar nicht zuständig, sondern der Kreis, jedoch geht es letztlich auch um Schüler aus Lengerich.

Deshalb halten wir Investitionen, um diesen Schülern jetzt einen Bildungsabschluss und einen Berufseinstieg zu ermöglichen, alle mal für besser, als später die Folgekosten einer

misslungenen Integration in das Berufsleben zu übernehmen.


Nach Mitteilung von Herrn Weghorst vom Projekt Extra- Klasse ist bereits eine Immobilie in Aussicht, jedoch die Finanzierung des Projektes noch nicht zu 100% gesichert.

Damit diese wichtige Integrationsarbeit fortgesetzt werden kann, halten wird es für sinnvoll und erforderlich, dass die erforderlichen Mittel zu Schließung der Deckungslücke zwischen der Finanzierungszusage des Kreises und den tatsächlichen Mietkosten bereitgestellt werden.


Diese Deckungslücke beträgt voraussichtlich 4.000,00 € / Jahr.

Die dafür notwendigen Finanzmittel können nach Ansicht der SPD aus den zweckgebundenen Mitteln nach § 14 c Teilhabe- und Integrationsgesetzes bereitgestellt werden, da es sich bei dem Projekt um eine Maßnahme handelt, die insbesondere die Integration von Schülern mit Einwanderungsgeschichte zu Ziel hat.

Um einen finanziellen Mehraufwand zu vermeiden, sollten daher die von der Verwaltung für die Erstellung des Integrationskonzepts bereitgestellten Mittel entsprechend um 8.000 € gekürzt werden.


Wir halten ein Konzept für die Integrationsarbeit zwar für grundsätzlich notwendig und

sinnvoll, glauben aber, dass die Förderung einer solchen konkreten Maßnahme zur Integration von Schülern mit Migrationshintergrund aktuell wichtiger ist.


Nach Ansicht der SPD sollte der Zuschuss auf zwei Jahre bzw. eine Zahlung von insgesamt

8000,00 € begrenzt werden, da momentan noch nicht absehbar ist, ob die Stadt selbst ggf. ab 2022 andere Gebäude zur Nutzung bereitstellen kann.


Außerdem sollte die Auszahlung der Mittel daran geknüpft werden, dass der Kreis dem

Projekt weiterhin Unterstützung in Höhe von mindestens 30.000 € / Jahr gewährt.

Wenngleich der Hauptanteil der Schüler aus Lengerich kommt sollte die Stadt auch von den anderen Kommunen, die ihre Schüler im Rahmen dieses Projektes beschulen, eine anteilige Kostenbeteiligung einfordern.


Als andere alternative Finanzierungsmöglichkeit kommt ggf. eine Anmietung der Räume im Rahmen des „Verfügungsfonds Anmietung“ in Betracht. Die Stadt träte dann ggf. selbst als Mieter auf und würde die Räume anschließend untervermieten.


Eine Investition, die die SPD zumindest zum jetzigen Zeitpunkt für fragwürdig hält, ist die

Schaffung zusätzlicher Parkplätze am Canyon, die mit 50.000 € veranschlagt sind.

Wir schlagen daher vor, dass die Mittel mit einem Sperrvermerk versehen werden und die

Auszahlung der Mittel davon abhängig gemacht wird, dass die Stadt ein Konzept für die

touristische Entwicklung von Lengerich vorlegt, in dem u.a. die Notwendigkeit dieser

Baumaßnahme näher begründet wird.


Welchen möglichen Inhalt das Tourismuskonzept haben sollte, ist in unserem Antrag zur

Erstellung des Tourismuskonzepts näher beschrieben.

Sollte sich herausstellen, dass im Bereich des Canyon tatsächlich dauerhaft mehr Parkplätze benötigt werden und wir die touristische Entwicklung dieses Gebietes auch fördern wollen, können die Mittel kurzfristig bereitgestellt werden.


Wir erkennen zwar an, dass aus ordnungspolitischen Gründen Handlungsbedarf im Bereich des Canyon besteht, wir glauben aber, dass man diesen Problemen vor allem mit

ordnungspolitischen Mitteln Herr werden muss. Denn das Problem kann nicht nur auf fehlende Parkplätze reduziert werden. Vielmehr geht es auch um wildes Campen, Hinterlassen von Müll im Naturschutzgebiet und Zerstörung von schützenswerter Natur.


Im Übrigen halten wir es für naiv, zu glauben, dass die Besucher zukünftig auf den regulären Parkplätzen parken, nur weil wir das so ausgeschildert haben.

Wenn das Navigationsgerät anzeigt, dass das ersehnte Ziel durch wildes Parken auf einem viel schnelleren Weg erreicht werden kann, werden sicher nicht alle auswärtigen Besucher nach Möglichkeiten für ein ordnungsgemäßes Parken Ausschau halten.


Deutliche Hinweise auf bereits vorhandene Parkplätze am toom -Gelände oder in der

Innenstadt wären sicher eine erste sinnvolle Maßnahme, um das Parkplatzproblem zu

entschärfen. Denkbar wären unseres Erachtens vorrübergehend auch Behelfslösungen, wie zum Beispiel die vorrübergehende Nutzung von Wiesen als Parkflächen.


Dass die Verwaltung die Schaffung von Parkplätzen offenbar als vordingliche Angelegenheit betrachtet, aber gleichzeitig den Ausbau der Infrastruktur am Bahnhof nur unzureichend fördert, ärgert uns besonders, zumal sie doch mittlerweile alle darauf verständigt haben, dass mehr Verkehr auf die Schiene gebracht wird.

Daher kündige ich bereits jetzt an, dass wir für den Haushalt 2022 die Veranschlagung

entsprechender Finanzmittel für den Bau von Toilettenanlagen am Bahnhof beantragen

werden.


Ein wichtiges, jedoch umstrittenes Infrastrukturprojekt ist die Fußgängerbrücke in Hohne.


Ob die CDU diese Baumaßnahme noch unterstützt, ist nicht erkennbar, nachdem die CDU im Wahlkampf allerlei Visionen zur Umgestaltung des Bahnhofs bis hin zu einer Untertunnelung des Geländes favorisiert hat.


Die Grünen haben jetzt mitgeteilt, dass nach ihrem Willen die Brücke nur dann neu gebaut werden soll, wenn eine entsprechende Förderung durch das Land oder den Bund erfolgt. 

Die Grünen leiten daraus ab, dass bereits die Mittel, die für die Machbarkeitsstudie und etwaigen Planungskosten bereitgestellt wurden, entgegen den Beschlüssen in der Planungsausschusssitzung vom 09.05.2019 mit einem Sperrvermerk zu versehen sind.

Dabei beachten die Grünen nicht, dass die Verwaltung entgegen der Beschlusslage für 2022 gar keine Mittel für den Bau der Brücke eingestellt hat und es im Haushalt 2021 lediglich um die Planungskosten geht.


Wir halten es für richtig, dass vor der Entscheidung, ob der Plan zum Neubau der Brücke

tatsächlich umgesetzt wird, versucht wird, entsprechende Fördermittel einzuwerben. Die

Grünen haben bereits selbst darauf hingewiesen, dass es entsprechende Fördertöpfe für die Umsetzung dieser Maßnahme gibt.


Um Fördermittel beantragen zu können, braucht man aber regelmäßig ein Konzept und

Planungsunterlagen. Aufgrund dessen ist es unsinnig, schon die Kosten für die

Machbarkeitsprüfung und die Planung mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Anders sähe das aus, wenn die Grünen die Kosten der Bauausführung mit einem

Sperrvermerk hätten versehen wollen. Solche Kosten stehen aber noch gar nicht im Haushalt.

Ob die Brücke tatsächlich gebaut wird, mag der Rat nach Vorlage der Machbarkeitsstudie und der Planungsunterlagen, sowie der Entscheidung über etwaige Förderanträge entscheiden.

Wir jedenfalls befürworten nach wie vor den Neubau der Brücke zu den in der

Planungsausschusssitzung vom 17.05.19 genannten Konditionen.



Alles in allem tragen wir den Haushaltsentwurf der Verwaltung mit und werden dem Haushalt zustimmen.


Wir möchten jedoch vorher folgende Änderungsanträge zur Abstimmung stellen:


1.

Die Stadt stellt dem Projekt Extra Klasse einmalig einen Betrag in Höhe von 8000,00 € zur

Verfügung, um die Anmietung für Räumlichkeiten für die Beschulung schuldistanzierter

Schüler zu ermöglichen.

Die Mittel dafür werden aus den gemäß § 14 c Teilhabe- und Integrationsgesetz

vereinnahmten zweckgebundenen Mitteln bereitgestellt, wobei die für die Erstellung eines Integrationskonzeptes veranschlagten Mittel um den Betrag von 8.000 € reduziert werden.

Sollte eine Verwendung der Mittel nach § 14 c ThIG nicht möglich sein, sind die Mittel aus

allgemeinen Haushaltsmitteln bereitzustellen.

Die Auszahlung der Mittel wird mit einem Sperrvermerk versehen und die Freigabe der Mittel davon abhängig gemacht, dass um einen durch den Kreis weiterhin eine Förderung des Projektes in Höhe von mindestens 30.000 € erfolgt und zum anderen nachgewiesen wird, dass bei den Sachkosten ein Finanzierungslücke besteht.


2.

Die Baumaßnahme Ausbau Parkplatz Station Münsterstraße wird mit einem Sperrvermerk versehen, wobei die Freigabe der Mittel davon abhängig gemacht werden soll, dass eine Drittbeteiligung in Höhe von 80.000 € erfolgt und zusätzliche eine Förderung des Vorhabens im Rahmen von entsprechenden Förderprogrammen der EU, des Bundes des Landes oder anderer Institutionen beantragt wird.


3.

Die Baumaßnahme Errichtung eines Parkplatzes am Canyon wird mit einem Sperrvermerk versehen, wobei die Freigabe der Mittel von der Erstellung eines Tourismuskonzepts abhängig gemacht wird, durch das die Notwendigkeit der Maßnahme belegt wird.

Für die Erstellung des Tourismuskonzepts werden 3000,00 € in den Haushaltsentwurf

eingestellt.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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