08.02.2024

«Neubau des Feuerwehrhauses sowie Arbeitsschutz im alten Feuerwehrhaus

Die SPD- Fraktion beantragt, wie folgt zu beschließen:


Der Rat der Stadt Lengerich beauftragt die Verwaltung, den Neubau der Feuerwache Lengerich mit oberster Priorität zu realisieren.


Dazu sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

I.

Bis zum 30.01.2024 ist ein Zeit- und Ablaufplan zum Neubau des Feuerwehrhauses vorzulegen.

1.

Darin ist mitzuteilen, ob aus Sicht der Verwaltung noch Grundstückskäufe und Vertragskündigungen notwendig sind, um das Projekt zu realisieren. Im nichtöffentlichen Teil der zuständigen Gremien ist jeweils über den aktuellen Verfahrenstand zu berichten.

 

2.

Außerdem ist darzustellen, ob die Verwaltung plant, das Projekt in Eigenregie oder mit Unterstützung von externen Architekten und Projektsteuerungsunternehmen umzusetzen. Sofern Externe zugezogen werden sollen, ist darzulegen, wann diese in den Planungsprozess eingebunden werden sollen.

3.

Letztlich ist mitzuteilen, ober Änderungen in der bisher mitgeteilten Kostenschätzung zu erwarten sind.

II.

Darüber hinaus ist bis zum 30.01.2024 ein Zeit- und Ablaufplan vorzulegen, der konkrete Maßnahmen enthält, um die eklatantesten Sicherheitsmängel im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr im bestehenden Feuerwehrhaus kurzfristig abzustellen.

 

III.

Die Zeitpläne und Maßnahmen sind mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehr und im Hinblick auf das bestehende Feuerwehrhaus auch mit der Unfallkasse NRW abzustimmen.

 

Begründung:

 

Die Stadt Lengerich hat im Rahmen der Daseinsvorsorge als gemeindliche Einrichtung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung, sowie den Katastrophenschutz zu unterhalten. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, wobei sich die Stadt Lengerich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Lengerich bedient, die gemäß § 10 BHKG durch hauptamtliche Feuerwehrleute unterstützt wird.

Alle Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr haben Anspruch darauf, dass die technische Ausstattung der gesamten Einrichtung, insbesondere aber auch das Feuerwehrhaus, dem aktuellen Stand der Technik entspricht und potenzielle Gefahren für die Mitglieder der Feuerwehr auf ein Minimum reduziert werden. Dies gebietet bereits die dienstrechtliche Fürsorgepflicht der Stadt Lengerich für das Personal.

Der gegenwärtige Zustand des Feuerwehrhauses entspricht nicht bzw. nur noch mit erheblichen Einschränkungen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften und § 4 der Arbeitsstättenverordnung.

Da ein Teil dieser Mängel durch bauliche Maßnahmen nicht bzw. nur unter unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand zu beseitigen ist, ist der Neubau der Feuerwache mit oberster Priorität voranzutreiben, zumal organisatorische und verhaltensbezogenen Maßnahmen zur Gefahrenminderung nur temporär und sehr eingeschränkt wirken.

 

 

Folglich muss es das Ziel des Verwaltungshandels sein, die vorhandenen Gefahrenquellen schnellstmöglich und zugleich dauerhaft zu beseitigen.

Dazu sind die im Antrag beschriebenen Maßnahmen notwendig.

Die SPD- Fraktion ist der Meinung, dass die Verwaltung sich angesichts der Eilbedürftigkeit des Neubaus und der bereits jetzt im Fachdienst 65 vorhandenen Arbeitsüberlastung zur Umsetzung des Projekts der Hilfe Dritter bedienen sollte, und ggf. auch einen Projektsteuerer hinzuziehen sollte, da die Stadt Lengerich beim Neubau der Gesamtschule damit gute Erfahrungen gemacht hat.

 

 

Andreas Kuhn

für die SPD- Fraktion
Diese Webseite verwendet Cookies. ok