30.04.2024

«Antrag zur Bekämpfung von Wohnungsnot und Leerstand

Die SPD- Fraktion beantragt, wie folgt zu beschließen:


Der Rat der Stadt Lengerich beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot und von Leerständen bei Gewerbeimmobilien im Bereich der Stadt Lengerich umzusetzen:


I.

Die Stadt Lengerich erlässt eine Zweckentfremdungssatzung nach § 12 Wohnraumstärkungsgesetz NW (WohnStG) nach Maßgabe der Mustersatzung des Städte– und Gemeindebundes.


II.

Die Stadt Lengerich erlässt eine Vorkaufssatzung gemäß § 25 Abs.1 Nr. 3 BauGB für den Bereich der gesamten Innenstadt nach Maßgabe der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

Welches Budget im Haushalt 2025 für den Erwerb betroffener Flächen veranschlagt wird, wird im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen entschieden. 

 

III.


Die Stadt Lengerich prüft und berichtet dem Planungsausschuss, bei welchen innerstädtischen Flächen ggf. Baugebote nach §§ 175, 176 BauGB angeordnet werden können und geht diesbezüglich mit den Eigentümern in Gespräche, um die Bebauung der Flächen voranzutreiben.


IV.

Die Stadt Lengerich führt ab dem 01.01.2025 nach den Vorschriften des § 25 Abs. 5 Grundsteuergesetz (Neue Fassung) eine Grundsteuer C ein.


V.

Die Stadt Lengerich führt eine Leerstandsteuer für leerstehende Immobilien ein, die keiner gewerblichen oder wohnungswirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

 

Begründung:


Lengerich wurde gemäß Anlage 1 zur Baulandmobilisierungsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft.

Dennoch wurden bisher von der Verwaltung keine Maßnahmen gemäß § 201 a BauGB oder nach dem Wohnraumstärkungsgesetz ergriffen, um mit ordnungspolitischen Instrumenten eine Entspannung des Wohnungsmarktes herbeizuführen.

Die SPD ist der Auffassung, dass neben den Förderangeboten wie „jung kauft alt“ und den Förderprogrammen des Bundes und des Landes auch die oben genannten Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig sind, um die bestehenden Probleme am Wohnungsmarkt zu bekämpfen.

Nach Auffassung der SPD- Fraktion ist es notwendig, mit einem Bündel aus verschiedenen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Wohnungs- und Geschäftsraumleerstände beseitigt werden und möglichst viele Flächen einer Bebauung zugeführt werden können, um neuen Wohnraum zu schaffen. Denn insbesondere der verstärkte Wohnungsneubau würde auch zu einer Entspannung des allgemeinen Wohnungsmietmarktes führen.


Zu I.

Eine Zweckentfremdungssatzung nach § 12 Wohnraumstärkungsgesetz NW (WohnStG) ist ein geeignetes Mittel, um Leerständen und Zweckentfremdungen von Wohnraum (z.B. zur Durchführung von kurzfristigen Vermietungen) zu verhindern.

Zur näheren Begründung der Maßnahme, möglicher Ausnahmetatbestände und zu möglichen Optionen bei der Gestaltung der Satzung wird auf den Leitfaden der Landesregierung zum Wohnraumstärkungsgesetz verwiesen.

https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mhkbd_leitfaden_zum_wohnraumstaerkungsgesetz.pdf


Zu II.

Auch die Einführung einer Vorkaufsatzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs.1 Nr. 3 BauGB ist ein geeignetes Mittel, um flächendeckend im Siedlungsgebiet Grundstücke erwerben zu können, um diese dann anschließend einer Bebauung zuführen zu können.


Zu III.  

Die Prüfung, inwieweit Baugebote angeordnet werden können oder Eigentümer bereits im Vorfeld solcher Maßnahmen davon überzeugt werden können, ihre Flächen einer Bebauung zuzuführen, ist auch ein wichtiger Bestandteil kommunaler Wohnbaupolitik.


Zu IV.

Die Einführung einer Grundsteuer C ist nach Ansicht der SPD- Fraktion ein weiteres Mittel, um eine stärkere Baulandmobilisierung zu erreichen. Mit ihr sollen baureife, unbebaute Grundstücke höher besteuert werden, um Grundstücksspekulationen einzudämmen und bei den Eigentümern Anreize für die Schaffung von neuem Wohnraum setzen.

Laut Mitteilung der Verwaltung sind ca. 18 ha innerstädtische Flächen als bebaubare Grundstücke einzustufen.


Zu V.

Darüber hinaus sind auch Maßnahmen erforderlich, um Leerstände bei Gewerbeimmobilien zu verhindern.

Die Förderangebote zur verbilligten Anmietung von Gewerbeimmobilien wurden zwar gut in Anspruch genommen, jedoch reichen diese Maßnahmen offenbar nicht aus, um alle Vermieter zu motivieren, ihre Immobilien auf dem Gewerbeimmobilienmarkt anzubieten oder wieder einer eigenen, gewerblichen Nutzung zuzuführen.

Durch diese Leerstände verliert die Innenstadt an Attraktivität und es entstehen Trading- Down- Effekte.

Lengerich hat in der jüngeren Vergangenheit erlebt, welche negativen Folgen entstehen, wenn nicht frühzeitig ordnungspolitischen Maßnahmen ergriffen werden, um Leerstände oder Substanzverfall von Gewerbeimmobilien zu stoppen. Das ehemalige Albers- Gebäude und das Klr- Gelände sind insoweit ein abschreckendes Beispiel dafür, wie die städtebauliche Entwicklung über Jahre massiv blockiert werden kann, wenn in diesem Bereich nicht gehandelt wird.

Leerstandsteuern werden im Ausland (z.B. in Vancouver/ Kanada) bereits erfolgreich praktiziert.

Die Zulässigkeit einer solchen kommunalen Steuer auf leerstehende Immobilien auch im Gewerbebereich wurde vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ausdrücklich bejaht (vgl.  dazu Bundestagsdrucksachen WD- 4 3000-128 /18).

 

 

 

Andreas Kuhn

für die SPD- Fraktion

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