«Antrag zum Lengerich-Ausweis

Die SPD- Fraktion beantragt, die Entscheidung über die Beschlussvorlage 131/ 2013 wieder auf die Tagesordnung der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung, sowie auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.

Weiter beantragt die SPD- Fraktion in Abänderung der Verwaltungsvorlage 131/ 2013, die Richtlinie und das Verfahren für die Ausstellung des Lengerich- Ausweises wie folgt zu ändern:

Hörer der Volkshochschule
Die Ermäßigung beträgt für Teilnehmer an Sprach- und Integrationskursen 100 % der Kosten. Ansonsten bemisst sich die Ermäßigung der Hörergebühr nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Gebührensatzung des VHS-Zweckverbandes (z. Zt. 25 % der Gebühr)

Begründung:


Die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen ist essentielle Voraussetzung für eine gelungene Integration.
Investitionen in diesem Bereich sind aktive Präventionsarbeit, da damit erst die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Ausländer mit Sprachdefiziten in das Erwerbsleben integriert werden können.

Durch die vorgesehene Eigenbeteiligung von 20 % für Inhaber des Lengerich – Ausweises werden unnötige Hürden für die Teilnahme an Sprachkursen und für die Integration von erwerbsfähigen Ausländern in den Arbeitsmarkt aufgebaut.

Die SPD Fraktion hält es nicht für akzeptabel, dass sich die Asylbewerber und andere Leistungsempfänger zu 20 % an den Kosten der Kurse beteiligen sollen, zumal im Regelbedarfsermittlungsgesetz für diesen Personenkreis weniger als 2,00 €/ Monat für Bildungsausgaben  vorgesehen sind.
Selbst der Gesetzgeber geht somit wohl davon aus, dass den Asylbewerbern und Sozialhilfeempfängern tatsächlich keine ausreichenden Mittel für die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten zur Verfügung stehen.

Im Interesse einer nachhaltigen Entlastung der Sozialsysteme ist es notwendig, allen sozialhilfebedürftigen Menschen mit Sprachdefiziten freien Zugang zu entsprechenden Bildungsangeboten zu gewähren, damit diese Menschen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Bereits jetzt werden Sprachkurse für Ausländer und Spätaussiedler gemäß der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler gefördert. Auch anerkannte Asylbewerber erhalten bereits jetzt kostenlose Sprachkurse gemäß IntV.

Momentan ist jedoch nicht erkennbar, dass kurzfristig mit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Übernahme sämtlicher Kosten für Sprachkurse zu rechnen ist, die für Menschen angeboten werden, deren aufenthaltrechtlicher Status noch nicht geklärt ist ( Asylbewerber) oder die aus sonstigen Gründen keine Förderung erhalten.( sonstige Sozialhilfeempfänger aus Drittstatten).

Nach Kenntnis der SPD werden Sprach- und Integrationskurse von der Volkshochschule nicht mehr im gewohnten Umfang angeboten bzw. frequentiert, weil nur noch eine Kostenübernahme von 25 % erfolgt.

Es ist festzustellen, dass die jetzige Regelung deutlich hinter sämtlichen Anträgen zurückbleibt, die zur Diskussion stehen.

Der Unterzeichner hatte in der Ratssitzung vom 10.12.2013 vor der Abstimmung über die Absetzung des Tagesordnungspunktes ausdrücklich angefragt, ob bei Absetzung der Beschlussvorlage von der Tagesordnung die alte Regelung in kraft bleibe, wobei er erkennbar davon ausgegangen war, dass diese Verfahrensweise eine Fortgeltung der vollen Kostenübernahme gemäß der mündlichen Absprache zwischen Verwaltung und VHS beinhaltet.

Offensichtlich haben der Bürgermeister und der Unterzeichner jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, was die alte Regelung beinhaltet, da der Bürgermeister wohl von einer Kostenübernahme von 25 % gemäß der letzten schriftlich fixierten Vereinbarung  ausgeht.

Da den Betroffenen bei einer Kostenübernahme von nur 25 % aber letztlich Steine statt Brot gegeben werden, sieht die SPD dringenden Handlungsbedarf für eine Änderung.
Es kann nämlich nicht sein, dass wegen eines Streits darüber , ob eine Kostenübernahme zu 80 % oder zu 100 % erfolgt, die Betroffenen letztlich nur 25 % Ermäßigung erhalten.

Vor diesem Hintergrund besteht seitens der SPD- Fraktion keine Bereitschaft mehr, eine bundesgesetzliche Regelung der Frage abzuwarten.

Andreas Kuhn
für die SPD-  Fraktion
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