«Antrag zu Derivaten

Die SPD- Fraktion beantragt, durch die Kommunalaussicht prüfen zu lassen, ob die Entscheidungen der Verwaltung zum Einsatz von Zinsderivaten und deren Bewertung den Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums über Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte vom 9.10.2006 entsprach oder ob der Rat bei diesen Geschäften hätte beteiligt werden müssen.  Weiter beantragt die SPD- Fraktion, von der Kommunalaussicht etwaige haftungsrechtliche Konsequenzen prüfen zu lassen.

Begründung:


I. Beteiligung des Rates


Nach Ziffer 2.1.4 des Runderlasses in der aktuellen Fassung sind Entscheidungen über den Einsatz von Zinsderivaten im Zweifel nicht als Geschäfte der laufenden Verwaltung zu behandeln. Haben die Zinsderivate jedoch eine völlig untergeordnete Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde kann von einer vorherigen Beteiligung des Rates abgesehen werden.

Zumindest der Flexi- Doppel- Swap vom 18.02.2010 (Referenznummer 2707380 D) hätte nach Auffassung der SPD der Zustimmung durch den Rat bedurft.
Dieser Swap hat noch eine Laufzeit bis 30.06.2028, ist also entgegen der Behauptung der Verwaltung noch nicht beendet.

Dass es sich bei diesem Swap um kein Geschäft von völlig untergeordneter Bedeutung handelt, ergibt sich nach Auffassung der SPD bereits aus dem Umstand, dass dieser Vertrag zum 31.12.2011 einen negativen Marktwert von 380.200,00 € hatte. Am 30.09.2012 war ein negativer Marktwert von 526.915,86 € zu verzeichnen.

Aber auch die Übertragung des Flexi- Swaps vom (Referenznummer 2097447D) hätte der Zustimmung durch den Rat bedurft, da die Stadtentwässerung mit Vertrag vom 26.04.2011 in alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingetreten ist, der ursprünglich am 12.10.2007 zwischen der Stadt Lengerich und der WestLB AG geschlossen worden war.

Dass es sich auch in diesem Fall um kein Geschäft von völlig untergeordneter Bedeutung handelt, ergibt sich nach Auffassung der SPD aus dem Umstand, dass dieser Vertrag zum 31.12.2011 einen negativen Marktwert von 111.100,00 € hatte. Am 30.09.2012 war ein negativer Marktwert von 123.520,31 € zu verzeichnen.

Richtig ist, dass die Zustimmungspflicht des Rates für Derivatgeschäfte erst mit der Novellierung des Runderlasses am 04.09.2009 ausdrücklich normiert wurde, so dass die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Geschäfte voraussichtlich nicht  zustimmungspflichtig waren.

Gleichwohl bleibt festzustellen, dass offenbar bei zwei Geschäften, die nach der Rechtsänderung abgeschlossen wurden, die Zustimmung des Rates nicht eingeholt wurde, obwohl der Erlass die Einholung der Zustimmung des Rates im Zweifel vorschreibt.

II. fehlende Konnexität


Sowohl nach dem Runderlass in der alten Fassung als auch nach dem Runderlass in der neuen Fassung war es nur zulässig, Derivatgeschäfte im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Kreditgeschäfts zu tätigen.
Insoweit wird auf Ziffer 2.2 des Erlasses der alten Fassung bzw. Ziffer 2.2.1 der neuen Fassung des Erlasses Bezug genommen.

Bisher konnte nicht geklärt werden, welches Derivatgeschäft welchem Kredit zugeordnet werden kann.

Auch der von der Stadt beauftragte Rechtsgutachter hat erhebliche Zweifel am Vorliegen der Konnexität zwischen Grundgeschäft (Darlehen) und Sicherungsgeschäft ( Derivat).
Insoweit wird auf die Anlage (Seite 15) zur nichtöffentliche Vorlage 130/12 verwiesen.

III.


Die Bilanzierung der Derivate hätte gemäß § 2.2.3 des Runderlasses zu Krediten und kreditähnlichen Geschäften gemäß den  Vorgaben des GPA zur Bilanzierung von Derivaten erfolgen müssen.

Gemäß Leitfaden des GPA zur  Bilanzierung von Derivaten (Seite 16) müssen für Derivate in Höhe des negativen Marktwertes Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß § 36 GemHVO NRW gebildet werden, wenn zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft keine Bewertungseinheit besteht.

Tatsächlich wurden die Derivate jedoch nicht mit den negativen Marktwerten bilanziert.

IV. haushaltsrechtliche Auswirkungen


Die SPD – Fraktion geht davon aus, dass der Haushalt bei zutreffender Bilanzierung von Drohverlustrückstellungen für Derivate nicht genehmigungsfähig wäre.

Andreas Kuhn
für die SPD-  Fraktion
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