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«Folgeabschätzung des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für die Stadt Lengerich und Mitwirkung bei der künftigen Bedarfsplanung

Die SPD-Fraktion stellt zur Sitzung des Rates folgenden Antrag: 1. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt eine Folgeabschätzung des sog. KiBiz (Kinderbildungsgesetz) für die Stadt Lengerich zu erstellen und dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat schnellstmöglich vorzulegen. In dieser Folgenabschätzung soll zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für die Stadt Stellung genommen werden. Weiter soll eine Stellungnahme der örtlichen freien Träger von Kindertageseinrichtungen zu den finanziellen und personellen Auswirkungen der Gesetzesreform auf den Betrieb der jeweiligen Einrichtung (geringeres / höheres Budget, Personalabbau/ Personalaufstockung) im status quo eingeholt werden, um beurteilen zu können, mit welchen Maßnahmen auf die veränderten gesetzlichen Bedingungen reagiert werden muss, damit die sachgerechte Erfüllung der Pflichtaufgabe durch die freien Träger dauerhaft sichergestellt werden kann. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert, beim zuständigen Kreisjugendamt durch schriftliche Anregung daraufhin zu wirken, dass eine sachgerechte, an die veränderten Vorgaben des KiBiz angepasste Kindergartenbedarfsplanung durchgeführt wird, die folgende Vorgaben berücksichtigt: a) Es ist möglichst eine konkrete Bedarfserhebung durchzuführen, indem zunächst alle potentiell betroffenen Eltern (Eltern von Kindern ab 1 Monat) schriftlich aufgefordert werden, den voraussichtlich vorhandenen Betreuungsbedarf (differenziert nach voraussichtlich benötigter wöchentlicher Betreuungszeit) anzumelden. Dabei sind den Eltern die für das jeweilige Betreuungsangebot voraussichtlichen fällig werdenden Elternbeiträge vorab mitzuteilen. Weiter sollte die Bedarfserhebung zwischen Wünschen nach institutioneller Kinderbetreuung und Tagespflege zu differenzieren. b) Die freien Träger der Jugendhilfe, die Kindertageseinrichtungen unterhalten, sind dahingehend zu befragen, mit welchen Gruppenformen gemäß KiBiz sie die Einrichtung zukünftig betreiben möchten bzw. voraussichtlich betreiben werden. Die Träger sind zu befragen, ob bei der Änderung der Gruppenform ggf. ein Minderbedarf / Mehrbedarf für Personal entstehen wird. c) Die Verwaltung bittet das Kreisjugendamt darum, in den Planungsprozess zur Ausgestaltung der konkreten Angebote vor Ort eng eingebunden zu werden (z.B. in Form eines runden Tisches), um daraufhin wirken zu können, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf möglichst umfassend befriedigt wird und den Wünschen der freien Träger möglichst umfassend Rechnung getragen wird. 3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass die Stadt Lengerich dahin optiert, die Aufgaben der örtlichen Jungendhilfe ggf. selbst wahrzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Mehrkosten / Einsparungen durch eine eigenverantwortliche Erledigung der Aufgabe verursacht würden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreisjugendamt darauf hin zu wirken, dass die Gestaltung der Elternbeiträge sich vornehmlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern bemisst. Die tatsächliche Inanspruchnahme von Betreuungszeiten sollte zwar gemäß den gesetzlichen Vorgaben Berücksichtigung finden, jedoch nur in einem Umfang, mit dem der gesetzlichen Vorgabe gerade noch Genüge getan wird. Der Rat ist rechtzeitig darüber zu informieren, wie das Kreisjugendamt die Elternbeiträge gestalten möchte, damit ggf. eine Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 5 KiBiz herbeigeführt werden kann, mit der die Entscheidungsgewalt über Ausgestaltung und die Höhe der Elternbeiträge auf die Kommune übergeleitet wird. Begründung: I. Nachdem das so genannte KiBiz (Kinderbildungsgesetz) vom Landtag verabschiedet worden ist, sind erhebliche finanzielle Mehrbelastungen der Kommune zu erwarten. Die Verwaltung soll dem zuständigen Ausschuss und dem Rat der Stadt die zu erwartenden Veränderungen darstellen, damit eine frühzeitige Abschätzung der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommune möglich ist. Da in Lengerich sämtliche Kindertageeinrichtungen von freien Trägern betrieben werden, ist zum Zwecke einer umfassenden Folgenabschätzung auch die Stellungnahme der freien Träger einzuholen, um zu vermeiden, dass aufgrund möglicher Schließungen von Einrichtungen/ Gruppen ggf. der der bestehende Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht mehr erfüllt werden kann. II. Die Kindergartenbedarfsplanung ist Aufgabe des Kreises. Gleichwohl sollte die Kommune hier nicht auf ihre Beteiligungsmöglichkeiten verzichten, damit eine wohnortnahe und interessengerechte Bedarfplanung durchgeführt werden kann. Selbstverständlich ist die Kindergartenbedarfsplanung an die veränderten gesetzlichen Vorgaben anzupassen, zumal die Budgetierung der Einrichtungen nicht mehr einrichtungsbezogen, sondern kindbezogen erfolgen soll. Mithin ist eine exakte Planung des Bedarfs zwingend notwendig, damit die Einrichtungsträger über eine verlässliche Planungsgrundlage für die Personalund Finanzplanung verfügen. Eine Planung mit Zahlenmaterial aus dem Jahr 2006 – wie dies offenbar vom Kreisjugendsamt vorgesehen ist- ist dafür nicht ausreichend, zumal bei der Bedarfsplanung im Jahr 2006 noch nicht zwischen unterschiedlichen Betreuungszeiten differenziert wurde. Die Bedarfsplanung ist darauf auszurichten, die Schließung von Einrichtungen oder Gruppen zu verhindern und eine möglichst große Vielfalt von Trägern zu behalten. Die Bedarfsplanung soll an den Planungen zur Vorverlegung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz orientiert werden. Insgesamt sollte die Verwaltung alle Möglichkeiten der Beteiligung am Planungsprozess in dem dargestellten Sinne auszuüben. III. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob ggf. eine eigenständige Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in Betracht kommt, um eine an den Interessen von Lengerich ausgerichtete Kindergartenbedarfsplanung zu verwirklichen. IV. Um die Bedeutung von Kindertageseinrichtungen als Ort von Bildung und Erziehung zu stärken und für die Eltern tatsächlich Wahlfreiheit zwischen institutioneller Kinderbetreuung und eigenverantwortlicher Kindesbetreuung zu garantieren, ist es notwendig, die Elternbeiträge möglichst wenig an die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeiten anzulehnen. Ggf. sollte die Kommune hier auf eine eigenverantwortliche Gestaltung pochen.