«Antrag zum Bürgerhaushalt
Antrag der SPD-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Lengerich möge beschließen:
Begründung: Die SPD Lengerich hat bereits in Ihrem Bürgerprogramm zur letzten Kommunalwahl die Einführung eines Bürgerhaushalts als politisches Ziel formuliert. Alle Parteien wünschen sich einen aktiven und an den Belangen des Gemeinwohls interessierten Bürger. Bürgerschaftliches Engagement und Identifikation mit dem Gemeinwesen entstehen jedoch nur, wenn man die Meinung der Bürger erst nimmt und mehr Möglichkeiten für mehr direkte Bürgerbeteiligung schafft. Bürgerbeteiligung darf sich jedoch nicht darauf beschränken, die Bürger bei Entscheidungen einzubeziehen, die nur Einzelmaßnahmen oder manchmal sogar nur geschmacklichen Fragen betreffen. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesamten Aktivitäten der Kommune sollten Gegenstand von Bürgerbeteiligung sein. Politische Entscheidungen werden nämlich mehr und mehr durch die Zwänge des Haushaltsrechts beeinflusst und gelenkt. Die finanziellen Rahmenbedingungen von Verwaltungshandeln sollten daher für jeden Bürger durchschaubar und nachvollziehbar sein. Daher müssen die Bürger frühzeitig und umfassend darüber unterrichtet werden, woher die Kommune ihr Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten aus sicht der Verwaltung bestehen. Jeder Bürger soll auch ohne besonderes Fachwissen den Haushalt in seinen Grundzügen nachvollziehen können. Gerade wenn Steuern erhöht oder Leistungen eingeschränkt werden sollen, muss aktiv und verständlich informiert werden, welche Handlungsoptionen bestehen und wo die Grenzen politischer Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden. Bürgerbeteiligung beinhaltet aber auch, dass die Bürger mitreden und Vorschläge unterbreiten können. Die SPD Fraktion ist insoweit der Auffassung, dass Verwaltungshandeln durch Einbeziehung von Bürgerwissen durchaus noch effizienter werden kann. Nur bei verständlicher und ausreichender Information über die vorhandenen Rahmenbedingungen entsteht Akzeptanz für die zu treffenden Entscheidugnen. Nur so können notwendige Prioritätensetzungen im sachlichen Rahmen öffentlich verhandelt und diskutiert werden. Wir wollen auch im Bereich des Haushaltsrechts mehr Demokratie wagen und Bürger aktiv am politischen Prozess beteiligen. Regelmäßige Bürgerversammlungen zur Haushaltsplanung und die Einführung einer öffentlichen Rechenschaftspflicht sollten dabei der Ansatz sein, Menschen wieder direkt in den Diskussionsprozess einzubinden. Auch wenn der Rat bis auf weiteres die Entscheidungshoheit behält, muss dem einzelnen Bürger mehr Mitspracherecht eingeräumt und Politik transparenter werden. Um die vorgenannten Ziele zu verwirklichen, ist die Einführung eines Bürgerhaushalts geboten. Wie diese Maßnahme konkret umgesetzt wird, muss der Verwaltung überlassen bleiben.
Wenn all diese Vorraussetzungen erfüllt werden, kann der Bürgerhaushalt ein wichtiges Instrument werden um mehr direkte Beteiligung zu verwirklichen und Politikverdrossenheit in kreative Kraft umzuwandeln. Auch andere Städte wie Köln, Münster, Emsdetten usw. haben sich entschlossen diesen Wegen zu gehen. Weitere Informationen können im Internet unter www.buergerhaushalt.de abgerufen werden.
Andreas Kuhn für die SPD- Fraktion
- Die Verwaltung der Stadt Lengerich wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Haushaltsjahr 2013 einen Bürgerhaushalt einzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Abstand von jeweils drei Ratssitzungen über ihre Aktivitäten zur Einführung eines Bürgerhaushaltes zu berichten.
Begründung: Die SPD Lengerich hat bereits in Ihrem Bürgerprogramm zur letzten Kommunalwahl die Einführung eines Bürgerhaushalts als politisches Ziel formuliert. Alle Parteien wünschen sich einen aktiven und an den Belangen des Gemeinwohls interessierten Bürger. Bürgerschaftliches Engagement und Identifikation mit dem Gemeinwesen entstehen jedoch nur, wenn man die Meinung der Bürger erst nimmt und mehr Möglichkeiten für mehr direkte Bürgerbeteiligung schafft. Bürgerbeteiligung darf sich jedoch nicht darauf beschränken, die Bürger bei Entscheidungen einzubeziehen, die nur Einzelmaßnahmen oder manchmal sogar nur geschmacklichen Fragen betreffen. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die gesamten Aktivitäten der Kommune sollten Gegenstand von Bürgerbeteiligung sein. Politische Entscheidungen werden nämlich mehr und mehr durch die Zwänge des Haushaltsrechts beeinflusst und gelenkt. Die finanziellen Rahmenbedingungen von Verwaltungshandeln sollten daher für jeden Bürger durchschaubar und nachvollziehbar sein. Daher müssen die Bürger frühzeitig und umfassend darüber unterrichtet werden, woher die Kommune ihr Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten aus sicht der Verwaltung bestehen. Jeder Bürger soll auch ohne besonderes Fachwissen den Haushalt in seinen Grundzügen nachvollziehen können. Gerade wenn Steuern erhöht oder Leistungen eingeschränkt werden sollen, muss aktiv und verständlich informiert werden, welche Handlungsoptionen bestehen und wo die Grenzen politischer Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden. Bürgerbeteiligung beinhaltet aber auch, dass die Bürger mitreden und Vorschläge unterbreiten können. Die SPD Fraktion ist insoweit der Auffassung, dass Verwaltungshandeln durch Einbeziehung von Bürgerwissen durchaus noch effizienter werden kann. Nur bei verständlicher und ausreichender Information über die vorhandenen Rahmenbedingungen entsteht Akzeptanz für die zu treffenden Entscheidugnen. Nur so können notwendige Prioritätensetzungen im sachlichen Rahmen öffentlich verhandelt und diskutiert werden. Wir wollen auch im Bereich des Haushaltsrechts mehr Demokratie wagen und Bürger aktiv am politischen Prozess beteiligen. Regelmäßige Bürgerversammlungen zur Haushaltsplanung und die Einführung einer öffentlichen Rechenschaftspflicht sollten dabei der Ansatz sein, Menschen wieder direkt in den Diskussionsprozess einzubinden. Auch wenn der Rat bis auf weiteres die Entscheidungshoheit behält, muss dem einzelnen Bürger mehr Mitspracherecht eingeräumt und Politik transparenter werden. Um die vorgenannten Ziele zu verwirklichen, ist die Einführung eines Bürgerhaushalts geboten. Wie diese Maßnahme konkret umgesetzt wird, muss der Verwaltung überlassen bleiben.
- Folgende Elemente dürften aber für einen Bürgerhaushalt kennzeichnend und unverzichtbar sein:
- Im Zentrum der Beteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten, es geht um begrenzte Ressourcen.
- Die Beteiligung findet auf der Ebene der Stadt mit eigenen politischen und administrativen Kompetenzen statt.
- Es handelt sich um ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Ein einmaliges Referendum zu haushalts oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
- Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen bzw. Treffen geführt wird. Eine schriftliche Befragung allein ist demnach kein Bürgerhaushalt. Ebenso nicht die bloße Öffnung bestehender Verwaltungsgremien oder Institutionen der repräsentativen Demokratie.
- Die Organisatoren müssen Rechenschaft in Bezug darauf ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.
- Die Informationen über die Haushaltssituation müssen so aufbereitet werden, dass sie ein umfassendes Bild von der Finanzlage liefern, jedoch müssen Sie zugleich prägnant und verständlich darstellen, an welchen Stellschrauben überhaupt Veränderungen möglich sind. Die aus Sicht der Verwaltung bestehenden Handlungsalternativen sind aufzuzeigen.
- Es sollten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine wesentlichen Vorfestlegungen getroffen werden; vielmehr sollte die Diskussion grundsätzlich ergebnisoffen geführt werden können.
- Die Einbindung der Bürger sollte möglichst frühzeitig erfolgen, um ihnen Einflussnahmemöglichkeiten offen zu halten.
- Es dürfen keine falschen Vorstellungen im Hinblick auf die Einflussnahmemöglichkeiten geweckt werden. Der Bürger soll beim Entscheidungsfindungsprozess vorerst nur stärker beteiligt werden. Die Verantwortung und das endgültige Entscheidungsrecht bleiben jedoch aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin dem Rat vorbehalten.
- Es ist im Nachgang zu den Beratungen begründet Rechenschaft darüber abzulegen, welche Vorschläge der Bürger aufgegriffen wurden und warum andere Vorschläge zurückgewiesen wurden.
Wenn all diese Vorraussetzungen erfüllt werden, kann der Bürgerhaushalt ein wichtiges Instrument werden um mehr direkte Beteiligung zu verwirklichen und Politikverdrossenheit in kreative Kraft umzuwandeln. Auch andere Städte wie Köln, Münster, Emsdetten usw. haben sich entschlossen diesen Wegen zu gehen. Weitere Informationen können im Internet unter www.buergerhaushalt.de abgerufen werden.
Andreas Kuhn für die SPD- Fraktion