Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies.

15 Argumente für die Einführung der Grundsteuer C in Lengerich

„Eigentum verpflichtet, Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen“ Artikel 14 Abs.2 Grundgesetz


1. Mobilisierung von Bauland

Lengerich kann aufgrund seiner geographischen Lage (Teuto im Norden/ Südring im Süden/ Bebauung bis zur Stadtgrenze im Osten), der Festsetzungen im Flächennutzungsplan und fehlender Verkaufsbereitschaft von Grundstückseigentümern nur begrenzt neues Bauland in den Randbereichen der Stadt ausweisen.

Wir sind daher darauf angewiesen, sämtliche bebaubaren Grundstücke im Innenbereich einer entsprechenden Nutzung zuzuführen. Mindestens 11 ha baureife Grundstücke sind trotz Baureife momentan nicht bebaut, so dass ein strukturelles Problem vorliegt. 

Eigentümer baureifer Grundstücke haben durch die Grundsteuer C einen Anreiz, Grundstücke nicht länger ungenutzt zu lassen, sondern zu bebauen oder zu verkaufen.


2. Minderung von Bodenspekulation

Die Steuer erschwert es Spekulanten, Grundstücke nur zur Wertsteigerung liegenzulassen, ohne zur Wohnraumschaffung beizutragen.

Die durchschnittliche Wertsteigerung für Grundstücke lag innerhalb den letzten 20 Jahre bei 150 % (Vgl. https://www.borisportal.de/bodenrichtwert/lengerich). 


3. Erhöhung des Wohnraumangebots

Durch die Aktivierung unbebauter Grundstücke kann mehr Wohnraum entstehen, was den angespannten Wohnungsmarkt entlastet.


4. Stärkung der kommunalen Planungshoheit

Kommunen erhalten ein steuerliches Instrument, um städtebauliche Ziele besser umzusetzen.


5. Gerechtere Lastenverteilung

Eigentümer, die Bauland brach liegen lassen, tragen nur in geringem Maß zu den Kosten kommunaler Infrastruktur bei – anders als Eigentümer, die Grundstücke aktiv nutzen. Sie zahlen keine Wasser – und Abwassergebühren, keine Müllgebühren etc. Da die Grundstücke nicht bewohnt sind, erhält die Kommune auch keine weiteren Steuern (z. B. Einkommensteueranteile) und Gebühren (Kita-Gebühren, OGS-Gebühren).


6. Mehr Steuergerechtigkeit

Unbebaute Grundstücke tragen nur unterdurchschnittlich zum Grundsteueraufkommen bei, da für die Steuerbemessung keine Gebäudewerte in Ansatz gebracht werden können. 


7. Verhinderung städtebaulicher Lücken

Baulücken wirken oft städtebaulich störend; die Grundsteuer C kann deren Schließung fördern.



8. Förderung nachhaltiger Bodennutzung

Das Instrument unterstützt die Nachverdichtung und verhindert zersiedelnde Ausweitungen der Bebauung an den Stadträndern.


9. Erhöhung kommunaler Einnahmen

Die Kommunen erhalten zusätzliche Haushaltsmittel, die in Infrastruktur, Kindergärten oder Verkehr investiert werden können.


10. Förderung des sozialen Wohnungsbaus

Da mehr Bauland auf den Markt kommt, können Kommunen leichter Grundstücke für sozialen Wohnungsbau erwerben.


11. Härtefallregelungen/ Leistungsfähigkeit

Härtefälle können eine Steuerbefreiung oder Steuerminderung erhalten, wenn sie nachweisen, dass eine Bebauung oder ein Verkauf wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wer über ein unbebautes Grundstück verfügt, das wirtschaftlich nicht genutzt wird und das durchschnittlich deutlich mehr als 100.000 € wert ist, ist im Regelfall ohnehin steuerlich besonders leistungsfähig.


12. Möglichkeit zur Änderung der Besteuerungsgrundlagen

Bürger können eine Änderung der Bebauungspläne beantragen, wenn sie ihr unbebautes Grundstück tatsächlich dauerhaft nicht für Wohnzwecke oder eine gewerbliche Zwecke, sondern ausschließlich als Gartenland nutzen wollen. 


13. Die Grundsteuer C ist mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Grundgesetz vereinbar und verfolgt legitime Gemeinwohlsinteressen.


Die von der CDU geführte Bunderegierung hat die Grundsteuerreform im Oktober 2019 zusammen mit der SPD beschlossen und die Einführung der Grundsteuer C erstmals zum 01.01.2025 ermöglicht, weil sie die Grundsteuer C für ein geeignetes Mittel hielt, um Bauland zu aktivieren. Auch Kommunalpolitiker der CDU befürworten die Einführung der Grundsteuer C. So wurde von der CDU- Fraktion in Laer die Einführung einer Grundsteuer C beantragt.


14. Bei der Vermarktung von Grundstücken, die von der Stadt erschlossen werden, werden seit mehreren Jahren Rückkaufklauseln vereinbart, wenn ein Grundstück nicht bebaut wird. In der Vergangenheit wurde es bei der Erschließung von einigen Baugebieten versäumt, eine solche Klausel zu vereinbaren, so dass eine zweckwidrige Nutzung erst möglich wurde.


15. Erst dadurch, dass die Stadt Baurecht für Grundstücke geschaffen hat, haben diese Grundstücke eine deutliche Wertsteigerung erfahren. Folglich ist die Stadt auch berechtigt, diese Wertsteigerung abzuschöpfen, wenn das Grundstück nicht zweckentsprechend genutzt wird.

30.04.2024

Antrag zur Bekämpfung von Wohnungsnot und Leerstand

Lengerich wurde gemäß Anlage 1 zur Baulandmobilisierungsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingestuft.

Dennoch wurden bisher von der Verwaltung keine Maßnahmen gemäß § 201 a BauGB oder nach dem Wohnraumstärkungsgesetz ergriffen, um mit ordnungspolitischen Instrumenten eine Entspannung des Wohnungsmarktes herbeizuführen.

Die SPD ist der Auffassung, dass neben den Förderangeboten wie „jung kauft alt“ und den Förderprogrammen des Bundes und des Landes auch die oben genannten Maßnahmen notwendig, geeignet und verhältnismäßig sind, um die bestehenden Probleme am Wohnungsmarkt zu bekämpfen. 

mehr lesen
08.02.2024

Neubau des Feuerwehrhauses sowie Arbeitsschutz im alten Feuerwehrhaus

Die Stadt Lengerich hat im Rahmen der Daseinsvorsorge als gemeindliche Einrichtung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr für den Brandschutz und die technische Hilfeleistung, sowie den Katastrophenschutz zu unterhalten. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, wobei sich die Stadt Lengerich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Lengerich bedient, die gemäß § 10 BHKG durch hauptamtliche Feuerwehrleute unterstützt wird. 

mehr lesen
14.12.2023

Haushaltsrede 2023

Die Rahmenbedingungen, die bei der Aufstellung des Haushaltes vorhanden sind, sind keineswegs erfreulich.

Negative äußere Einflüsse, wie deutlich gestiegene Aufwendungen aufgrund der massiv gestiegenen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen und eine starke Inflation, insbesondere im Bereich der Baukosten werden uns noch lange beschäftigen, ebenso wie die erheblich gestiegenen Zinsen, die die Neuaufnahme von Investitionskrediten deutlich verteuern.

Dadurch, dass der Landesgesetzgeber die haushaltsrechtlichen Ausnahmeregelungen zu den pandemiebedingten Haushaltsverschlechterungen nicht über das Jahr 2023 verlängert, können wir ab 2024 keinen außerordentlichen Ertrag mehr verbuchen. Allein dadurch verschlechtert sich der Ergebnisplan um rund 7 Millionen Euro. 

mehr lesen
30.04.2021

Erarbeitung eines Konzepts für das Jugendzentrum

Die Arbeit des Jugendzentrums in Lengerich steht künftig vor besonderen Herausforderungen. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass in den Schulen vermehrt ein Ganztagsbetrieb angeboten wird und der Aspekt der aufsuchenden Sozialarbeit (Street-working) immer mehr an Bedeutung gewinnt, halten wir die Erstellung eines pädagogischen Konzepts für dringend geboten. Daher haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht, in dem wir auch beschrieben haben, welchen Inhalt dieses Konzept unseren Erachtens haben sollte.
mehr lesen

Seite 1 von 13

< 1 2 3 4 .. 10 11 12 13 >