«Antrag der SPD-Fraktion: Umrüstung von Leuchtstoffröhren zur LED-Röhren in den städtischen Sporthallen

Die SPD-Fraktion beantragt, wie folgt zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie und zu welchen Kosten eine Umrüstung der alten Leuchtstoffröhren auf LED-Röhren in den städtischen Sporthallen erfolgen kann. Dabei ist zugleich zu prüfen, welchen Stand unter Bezugnahme gesetzlicher Vorschriften (z.B. DIN 12193) die Beleuchtungseinrichtungen haben und ob eine Optimierung unter Berücksichtigung dieser bzw. der durchgeführten Sportarten erforderlich bzw. möglich ist. Explizit ist dabei zu prüfen, ob im Sinne eines vorausschauenden Handelns in allen Sporthallen mindestens die Beleuchtungsklasse 2 im Sinne der DIN 12193 erzielt werden kann.


Begründung:


Im Rahmen der Bemühungen des Energiesparens und des European Energy Awards hat die Stadt bereits einige Maßnahmen ergriffen und Veränderungen umgesetzt, unter anderem die Umrüstung der Straßenbeleuchtung.Hier knüpft die technische Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen der Sporthallen an. Es finden sich dort auf kleinem Raum eine hohe Anzahl an Leuchtkörpern, bislang noch herkömmliche Leuchtstoffröhren. LED-Röhren bieten mehrere Vorteile:
  1. LED-Röhren besitzen eine wesentliche längere Lebensdauer als Leuchtstoffröhren.
  2. LED-Röhren halten wesentlich höhere Schaltzyklen gegenüber Leuchtstoffröhren aus.
  3. Die Stromkostenersparnis ist erheblich, beispielsweise ersetzt eine 22 Watt LED Röhre eine 58 Watt Leuchtstoffröhre.
  4. LED-Röhren sind frei von schädlichen Stoffen.

Darüber hinaus ergeben sich weitere Vorteile innerhalb der Nutzung, wie z.B. eine gleichmäßige Ausleuchtung, flimmerfreies Licht oder eine über die Lebensdauer gesehene deutlich konstantere Helligkeit.Durch die wesentliche höhere Lebenszeit verringern sich zudem die Kosten durch Wartung bzw. Austausch der Altröhren.Im Zuge der Umrüstung ist es sinnvoll die Beleuchtungsklasse 2 in allen Sporthallen zu erreichen, da die Hallen so für alle Sportarten gerüstet sind und es nicht zu unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und somit Einschränkungen kommt.Die Umrüstung auf LED-Lampen in Schulen und anderen städtischen Immobilien ist zudem im letzten Maßnahmenplan im Rahmen des European Energy Awards unter Kennziffer 2.2.4 mit Priorität 1 enthalten.
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