«Jugendbeirat








Die SPD- Fraktion beantragt, wie folgt zu beschließen:

  1. In der Stadt Lengerich wird ein Jugendbeirat initiiert. Dies geschieht im Rahmen einer Satzung, die durch Beschluss des Rates im Ortsrecht verankert werden soll. Damit unterstreicht die Stadt Lengerich Ernsthaftigkeit ihres Vorhabens.
  1. Um Jugendliche für die Arbeit im Jugendbeirat zu gewinnen, soll zu Beginn an allen Schulen innerhalb der Schülervertretung der Jugendbeirat durch einen Vertreter der Stadt vorgestellt werden. Dabei soll altersgerecht insbesondere vorgestellt werden:
  • Aufbau und Struktur der politischen Gremien
  • Wie funktioniert die Verwaltung
  • Auftrag des Jugendbeirats
  • jugendpolitische Themen (zurückliegende und künftige Projekte)

  1. Der Jugendbeirat wird aus den Schülervertretungen und den Jugendvertretungen der Ausbildungsbetriebe gebildet, die die in der Satzung festgelegte Anzahl von Mitgliedern entsenden können.

  1. Die Arbeit des Jugendbeirates soll entsprechend begleitet bzw. betreut werden, den Mitgliedern sollte eine feste Ansprechperson zur Seite stehen.  Die pädagogische bzw. inhaltliche/organisatorische Betreuung geschieht durch angemessene Stundenkontingente durch die Mitarbeiter des Jugendzentrums und durch eine/n beiratsbegleitenden Verwaltungsmitarbeiter/in.

AusgangssituationDie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist per Gesetz in NRW festgelegt:„ Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen (…) in angemessener Weise beteiligt werden.“ (JuFöG § 4 (2))Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen liegt zudem im Interesse der Stadt Lengerich: Kindern und Jugendlichen kann einerseits grundlegendes Verständnis demokratischer Entscheidungsprozesse vermittelt werden, andererseits wird eine Annäherung von Politik und Bürgern geschaffen. Die Interessen und Anliegen von Jugendlichen können regelmäßig, geplant und strukturiert erfasst werden, was damit einen elementaren Unterschied gegenüber dem Jugendforum darstellt.Für die Belange von Senioren wurde ein entsprechendes Gremium bereits eingerichtet.Letztlich haben die Jugendvertreter anlässlich des letzten Jugendforums selbst den Wunsch geäußert, einen Jugendbeirat zu installieren.Folgende Aufgaben stellen sich bei der inhaltlichen Betreuung des Jugendbeirats:
  • Unterstützung des Jugendbeirats bei seiner Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung bei den Sitzungen des Beirats
  • Organisation/Begleitung Workshops/Projekttage
  • Geschäftsführung

Aufgaben der/des beiratsbegleitenden Verwaltungsmitarbeiters/in:
  • Protokollführung der Jugendbeiratssitzungen
  • Unterstützung bei der Geschäftsführung

Die Mitglieder des Jugendbeirats können alle öffentlichen Tagesordnungen/Niederschriften/Beschlüsse der Ausschüsse sowie des Rates über das Ratsinformationssystem einsehen. Ob und ggf. zu welchen Vorgängen der Jugendbeirat Stellung bezieht, entscheidet dieser in seinen Sitzungen. Er kann zu Verwaltungsvorlagen-und sonstigen Vorlagen jeweils sein Votum abgeben und auch eigene Anträge stellen.Teile des Beirats, hier in der Regel der Vorsitz, kann in den Sitzungen des Sozial- Jugend- und Sportausschusses teilnehmen und hat beratende Funktion. Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Jugendbeirats die Möglichkeit, sich bei Fragen an die Verwaltung, insbesondere die ausschussbegleitenden Verwaltungsmitarbeiter/innen, und an die Politik zu wenden. Um die Jugendlichen in ihrem Amt zu fördern und zu motivieren, halten wir es zudem für sinnvoll Projekttage/Workshops mit den Mitgliedern des Jugendbeirates zu organisieren.Ein Muster für die Satzung des Jugendbeirats ist diesem Antrag beigefügt.


Andreas Kuhnfür die SPD- Fraktion

Satzung für den Kinder -und Jugendbeirat der Stadt Lengerich
§ 1 Aufgaben und Rechte des Jugendbeirates
  1. In der Stadt Lengerich wird ein Kinder -und Jugendbeirat eingerichtet.
  2. Der Jugendbeirat vertritt die Interessen der Jugendlichen aus Lengerich. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die Jugendliche berühren.

  1. Der Rat der Stadt Lengerich, der Bürgermeister und die Ausschüsse, insbesondere der Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport hören den Jugendbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen. Dies geschieht in der Weise, dass der Jugendbeirat entweder eine schriftliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgibt, oder dass Mitglieder des Jugendbeirates sich hierzu mündlich in den Sitzungen der Gremien äußern.

  1. Der Jugendbeirat hat darüberhinausgehend ein Vorschlagrecht in allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen. Vorschläge reicht er schriftlich bei dem Bürgermeister ein. Dieser gibt die Vorschläge an die entsprechenden Gremien weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig sind. Entscheidungen über die Vorschläge fallen in angemessener Frist. Der Bürgermeister teilt die Entscheidung dem Jugendbeirat schriftlich mit.

  1. Weiterhin hat der Jugendbeirat das Recht, zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen zu bilden. Die Themen bestimmt der Jugendbeirat selbst.

  1. Die Mitglieder des Jugendbeirates sind nicht an Weisungen gebunden.

§ 2 Zusammensetzung und Bildung
  1. Der Jugendbeirat wird aus den Schülervertretungen der örtlichen Schulen der Sekundarstufe I und II, sowie den Jugendvertretungen der Lengericher Unternehmen gebildet.
  2. Die Mitglieder werden jeweils von den Schülervertretungen der örtlichen Schulen und den Jugendvertretungen der Lengericher Unternehmen entsandt.
Folgende Schulen sind berechtigt, maximal 3 Mitglieder zu entsenden:

Schulen
Hannah-Arendt-Gymnasium
Friedrich-von-Bodelschwingh-Realschule
Dietrich-Bonhoeffer-Realschule
Gutenberg-Schule
Schule in der Widum

Für den zu besetzenden Jugendbeirat werden aus den Jugendvertretungen örtlicher Unternehmen maximal 2 Teilnehmer pro Betrieb entsandt.
  1. Die zu benennenden Mitglieder müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Sie müssen in Lengerich wohnhaft sein.

  1. Nicht besetzte bzw. freiwerdende Plätze im Jugendbeirat können auch während der laufenden Amtsperiode neu besetzt werden. Neue Mitglieder sind der Verwaltung innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Wahl zu benennen.
§ 2 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

§ 3Vorsitz und Stellvertretung
  1. Die Mitglieder des Jugendbeirates wählen in der ersten Sitzung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie mindestens zwei Stellvertreter. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter unterstützen die oder den Vorsitzenden bei ihrer Arbeit und vertreten sie oder ihn.

  1. Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung des Jugendbeirates. Sie oder er hat nach der Eröffnung der Sitzung festzustellen, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung vorliegen. Im Übrigen hat sie oder er die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten. Sie oder er handhaben die Ordnung der Sitzung und üben das Hausrecht aus.
  2. Der/die Vorsitzende soll an den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend und Sport als beratendes Mitglied teilnehmen.



§ 4 Einberufen der Sitzungen
  1. Die oder der Vorsitzende des Jugendbeirates beruft die Mitglieder des Jugendbeirates zu den Sitzungen so oft wie notwendig ein, jedoch mindestens einmal im Kalendervierteljahr. Eine Sitzung muss unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Mitglieder des Jugendbeirates unter Angabe der zu beratenden Angelegenheiten verlangt.

  1. Die oder der Vorsitzende des Jugendbeirates setzt die Tagesordnungspunkte sowie den Zeitpunkt und den Ort der Sitzung fest. Einberufen wird mit schriftlicher Einladung an alle Mitglieder des Jugendbeirates und des Bürgermeisters.

  1. Die Einberufung muss allen rechtzeitig zugehen. Sie geht dann rechtzeitig zu, wenn zwischen dem Erhalt der Einladung und dem Sitzungstag mindesten 7 Kalendertage liegen. Die Sitzungstermine werden zudem auf der Homepage der Stadt Lengerich bekannt gegeben.
  2. Der Kinder- und Jugendbeitrat ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern ordnungsgemäß eingeladen wurde.

§ 5Öffentlichkeit
Sitzungen des Jugendbeirates finden grundsätzlich öffentlich statt.

§ 6Teilnahme des Bürgermeisters und der Verwaltung
An den Sitzungen des Jugendbeirats nehmen ein Mitglied der Verwaltung der Stadt Lengerich sowie ein zu benennender Vertreter des Jugendzentrums beratend teil. Der Bürgermeister kann an jeder Sitzung mit beratender Stimme teilnehmen.

§ 7Geschäftsordnung
Der Jugendbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung.


§ 9Niederschrift (Protokoll)
  1. Über die Sitzung des Jugendbeirates ist eine Niederschrift (Protokoll) anzufertigen. Zu Beginn der Sitzung wird ein Mitglied als Schriftführerin bzw. Schriftführer bestimmt. Im Zweifel entscheidet die oder der Vorsitzende. Die Niederschrift muss die Namen der anwesenden Mitglieder, die Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse enthalten.

  1. Die Niederschrift muss von der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie der oder dem Vorsitzenden unterschrieben werden. Die Niederschrift wird per E-Mail übermittelt.


§ 10Zurverfügungstellung von Sitzungsräumen
Dem Jugendbeirat werden die für seine Arbeit benötigten Räumlichkeiten in der Stadtverwaltung gestellt.
§ 11Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird in Absprache mit dem Jugendbeirat von der Verwaltungübernommen.
§ 16
Änderungen und Inkrafttreten
Änderungen dieser Satzung werden vom at beschlossen, wobei der Kinder- und Jugendbeitrat das Recht hat, Änderungen vorzuschlagen.
Diese Satzung tritt am Tag Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Diese Webseite verwendet Cookies. ok